Persönliches Budget / Budgetassistenz

Was ist Budgetassistenz?

Die Budgetassistenz ist eine Unterstützung für Menschen, die eine Teilhabeleistung als Persönliches Budget wahrnehmen möchten und selbst - aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder weil noch minderjährig - nicht in der Lage, sich die notwendigen Leistungen zur Teilhabe zu organisieren.

Daher sehen die Gesetze eine so genannte „Budgetassistenz“ für die Beantragung und Durchführung des Persönlichen Budgets vor.

Gesetzliche Grundlagen:
Persönliche Budgets werden auf der Grundlage einer Bedarfsfeststellung so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. (§ 17, Abs. 3, Satz 2, SGB IX a.F. bzw. § 29 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n.F.)

Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Rahmen eines Persönlichen Budgets ist auch im Bundesteilhabegesetz (BTHG) Teil 1, Kap. 6, § 29 festgeschrieben.

Es handelt sich bei diesem Beratungs- und Unterstützungsbedarf um einen Hilfebedarf, der gleichberechtigt neben anderen notwendigen Unterstützungsleistungen steht, d. h. die Budgetassistenz ist Teil des Teilhabebedarfs und ein zusätzlicher Posten in der Kostenaufstellung. Eine etablierte Formel, nach der die Budgetassistenz verrechnet werden kann, gibt es nicht. Manche Leistungsträger gewähren 10% der Gesamtkosten, andere bevorzugen eine stundenweise Abrechnung, entscheidend ist aber der tatsächliche individuelle Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

Wichtig:
Der Bedarf an Beratung und Unterstützung sollte in der Zielvereinbarung, die Teil des Leistungsbescheides ist, ausgewiesen werden.

Für diesen Beratungs- und Unterstützungsanspruch gelten die gleichen Regelungen, wie sie auch für andere soziale Hilfen bekannt sind, insbesondere die Verpflichtung für die Sozialleistungsträger, ausreichend qualitative Beratungsangebote selbst vorzuhalten oder zu gewährleisten, dass diese vorhanden und zugänglich sind (§ 17 Abs. 1 SGB I a.F.). Für die Beratungsangebote gilt im Besonderen die Anforderung, sie unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern zu organisieren (s. EUTB).

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Beratung und Unterstützung sind die entscheidenden Stellschrauben für ein Gelingen der Umsetzung eines Persönlichen Budgets. Der Umfang der notwendigen Budgetassistenzleistungen nimmt proportional zu Art und Schwere der Behinderung zu.

Je nach Bedarf im Einzelfall kann die Budgetassistenz folgendes umfassen:

Checkliste

    Beratung und Unterstützung vor und während der Antragsphase
    (Bedarfsfeststellung, Antragsstellung, Zielvereinbarungsverfahren, Budgetgespräche, ggf. Widerspruchsverfahren, usw.).
        Beratung, ggf. auch durch Rechtsanwalt
        Hilfe bei der Erlangung der notwendigen Kenntnisse zu bestimmten Aspekten der Persönlichen Assistenz und des Persönlichen Budgets
        Planung der notwendigen Hilfen
        Hilfe bei der bedarfsgerechten Einstufung
        Aufstellung des Leistungsbedarfs
        Aufstellung einer Musterkalkulation
        Beantragung der Leistung
        Unterstützung und Vertretung bei der Erarbeitung einer Zielvereinbarung,
        Unterstützung und Vertretung bei Budgetgesprächen u. der Budgetkonferenz
        Prüfung der Leistungsbescheide
    Beratung und Unterstützung vor und während der Inanspruchnahme der Leistung
    (u.a. Verwaltung des Budgets nach der Bewilligung der Leistung)
        Beratung, ggf. auch durch Steuerberater bzw. Steuerfachanwalt
        Vertragsverhandlungen, -gestaltung mit Leistungserbringern (Dienstleistern, persönlichen Assistenten)
        Erstellen von Arbeitsverträgen
        Anmeldung der Assistenten bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt
        Abrechnungen mit Leistungserbringern (Assistenten, Einrichtungen und Diensten)
        Kündigung von Arbeitsverträgen
        Lohnbuchhaltung
        Nachweis der Kosten gegenüber dem Kostenträger des Budgets
    Beratung und Unterstützung beim Einsatz des Persönlichen Budgets
    (Umsetzung und Koordination)
        Akquise der Assistenzkräfte bzw. Dienste und Vorauswahl der Bewerber
        Unterstützung bei der Organisation und Koordination der erhaltenen Hilfeleistungen
        Gestaltung und Abstimmung der wöchentlichen Dienstpläne für die persönlichen Assistenten unter Berücksichtigung von Arzt und Therapieterminen
        Unterstützung bei der Beobachtung und Steuerung des Hilfeprozesses
        Hilfe bei der Vermeidung von Budgetüberschreitungen
        Unterstützung bei der Organisation und Kontrolle der Hilfeleistungen
        Planung des Urlaubsmanagements; Lösungen für Krankheitsausfälle
        Konfliktbearbeitung
        Buchführung, Dokumentation
        Unterstützung bei der Auswertung des Budgets
        Qualitätssicherung und Nachweis
        Unterstützung und Vertretung bei dem Verlängerungsantrag für das Budget

Diese lange Check-Liste macht deutlich, welche Aufgaben ein Persönliches Budget mit sich
bringen kann und warum Menschen mit Beeinträchtigung vor einem Persönlichen Budget
zurückschrecken, wenn es keine Unterstützungsangebote dafür gibt.

 
Wer leistet die Budgetassistenz?

1. Angehörige

In vielen Fällen übernehmen Angehörige die Budgetassistenz. Die Aufwendungen der Angehörigen sind jedoch nicht budgetfähig.

Ansonsten, ist ein Budgetnehmer berechtigt, einen oder mehrere Dienstleister vertraglich zu binden, die notwendigen Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten zu erbringen und dafür vergütet zu werden.

 

2. Dienstleister bzw. Berater für Budgetassistenz

Überregional gibt es Anbieter, die ihre Leistung zum Teil auch bundesweit anbieten,
z.B.

    https://assistenz.de Berlin
    https://www.proroba.de Düsseldorf
    https://www.assistenzberatung.de Soest
    http://www.betreuungsbuero-sobota.de Delmenhorst
    https://www.sozialkomplizen.de Angelbachtal


3. Gesetzliche Betreuer

Berufliche wie auch ehrenamtliche gesetzl. Betreuerinnen und Betreuer verfügen zum Teil über die erforderlichen Kompetenzen für eine Budgetassistenz, weil sie sich Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Betreuung angeeignet haben oder weil sie eine entsprechende Ausbildung haben. Sie kennen die persönlichen Verhältnisse und Teilhabebedarfe des Budgetnehmers besonders gut.

Zu prüfen ist, ob Gründe des öffentlichen Rechts oder des Betreuungsrechts gegen eine solche Lösung sprechen.
Es stellt sich z.B. die Frage, ob ein Budgetnehmer seinen gesetzlichen Betreuer mit der Budgetassistenz beauftragen kann? Ist vereinbart, dass der gesetzl. Betreuer Verträge für seinen Betreuten abschließt, würde er quasi mit sich selbst einen Vertrag abschließen. Das wäre ein unzulässiges In-Sich-Geschäft. Das Problem kann gelöst werden, wenn das Betreuungsgericht einen zweiten Betreuer bestellt.

 

Für die Dienstleistung „Budgetassistenz“ gibt es Bedarf an Anbietern in Göttingen und Umland!

 

Günstige Voraussetzungen, Dienstleister für Budgetassistenz zu werden, sind z.B.:

    Erfahrung in der Beantragung und Durchführung des Persönlichen Budgets
    Berufserfahrung als Lohnbuchhalter und Qualitätsmanagementbeauftragter
    Erfahrungen im Gesundheitsmanagement
    sonstige Gesundheitsdienstleister

 

 

Eifer e.V.